Hier die neuesten Maßnahmen:
Gastronomie und Tourismus
Landesweit einheitlich gilt ein nächtliches Verbot, Alkohol zu verkaufen oder in der Öffentlichkeit zu trinken - und zwar von 22 bis 6 Uhr früh.
Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen keine Touristen mehr beherbergen, nur noch Geschäftsreisende. Alle Bürger sollen auf "nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten" verzichten, auch auf Tagesauflüge. Tagungen, Kongresse oder Messen werden untersagt - wie überhaupt Veranstaltungen aller Art, so also zum Beispiel auch Vereinstreffen.
Still gelegt werden in Bayern im November alle Seilbahnen. Auch Fluss- und Seenschifffahrt, Stadtführungen, touristische Busreisen sowie geführte Wanderungen werden verboten.
Geöffnet bleiben auch im November alle Bibliotheken und Büchereien - wie auch Beratungsstellen und soziale Einrichtungen.
Anders als im März bleiben beim Teil-Lockdown im November die Geschäfte offen. Dort gelten weiter die bisherigen Auflagen: zum Beispiel eine Maskenpflicht oder eine Höchstzahl an Kunden. Ihre Dienste weiter anbieten dürfen auch Friseure, nicht aber Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Ebenfalls erlaubt bleiben Wochenmärkte - und "kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte", wie es in der Verordnung heißt.